ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Interleng Traducciones S.L., nachstehend „Agentur", und den natürlichen oder juristischen Personen, nachstehend „Auftraggeber“, von der Agentur erbrachten Dienstleistungen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


ERBRACHTE DIENSTLEISTUNGEN

1. Die Agentur bietet folgende Dienstleistungen an: allgemeine, beglaubigte, technische und fachspezifische Übersetzungen; Simultan-, Konsekutiv-, Flüster- und Verhandlungsdolmetschleistungen sowie deren Beglaubigung; Korrekturlesen; Transkriptionen; Layoutleistungen und alle sonstigen mit den vorstehenden Leistungen zusammenhängende Dienstleistungen.
2. Einzelheiten der von der Agentur erbrachten Dienstleistungen und hierfür geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen:


AUFTRAGSERTEILUNG

1. Vor der Annahme des Übersetzungsprojekts, nachstehend „Auftrag“, vereinbaren die Agentur und der Auftraggeber den Preis sowie die Einzelheiten der Erbringung der Dienstleistung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, jedwede erforderliche Information (z. B. spezifische Terminologie, Anweisungen hinsichtlich des beabsichtigten Verwendungszwecks des Auftrags usw.) für die ordnungsgemäße Erbringung der bestellten Leistung im Voraus mitzuteilen.
2. Die Agentur erstellt und übermittelt dem Auftraggeber per E-Mail einen Kostenvoranschlag für die Ausführung des Auftrags unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber beschriebenen Anforderungen.
3. Zum Zweck der Annahme der bestellten Leistung verpflichtet sich der Auftraggeber, der Agentur die Annahme der Auftragsbedingungen per E-Mail zu übermitteln. Sofern die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und einer natürlichen oder juristischen Person erstmalig erfolgt, leistet der Auftraggeber darüber hinaus den vollen Auftragsbetrag im Voraus und übermittelt den entsprechenden Zahlungsnachweis mit der Annahmebestätigung der Auftragsbedingungen.
4. Zur Sicherstellung der Erbringung der Dienstleistung zu den vereinbarten Bedingungen verpflichtet sich der Auftraggeber zur Annahme der Angebotsbedingungen bis spätestens 17:00 Uhr am Tag der Angebotsübermittlung. Andernfalls übermittelt die Agentur eine Aktualisierung der entsprechenden Bedingungen und unterbreitet dem Auftraggeber ein neues Angebot.
5. Die Agentur führt den Auftrag nach Eingang der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber aus. Im Falle einer Änderung der bestellten Leistung (z. B. Aktualisierung des Textes) verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur hierüber in Kenntnis zu setzen. Sofern die Auftragsbestätigung des Auftraggebers nach 17:00 Uhr eingeht, siehe AUFTRAGSERTEILUNG, Punkt 4.


ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNG / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

1. Die Agentur bestätigt die im Kostenvoranschlag angegebene Lieferfrist nach Eingang der Auftragsbestätigung des Auftraggebers.
2. Die Agentur beginnt mit der Leistungserstellung nach Eingang der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
3. Die Agentur liefert den Auftrag innerhalb der im Angebot genannten Frist.
4. Nach Lieferung des Auftrags erstellt die Agentur einen Rechnungsbeleg zur Begleichung des Rechnungsbetrags der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung innerhalb der vereinbarten Frist an die Agentur zu leisten.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beanstandungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Lieferung des Auftrags mitzuteilen. Die Agentur ergreift gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Behebung der Einwände des Auftraggebers.

STORNIERUNG, AUSSCHLIESSLICHKEIT, HAFTUNG

1. Die Agentur beginnt mit der Leistungserstellung nach Eingang der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber den bestätigten Auftrag nachträglich storniert, erhebt die Agentur eine Stornogebühr.
1.1. Im Falle von Übersetzungs-, Layout- oder Transkriptionsleistungen (ausgenommen Dolmetschleistungen):
1.1.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Begleichung der von der Agentur bis zum Zeitpunkt seiner Auftragsstornierung erstellten Leistung.
1.1.2. Bei Eilaufträgen leistet der Auftraggeber der Agentur im Falle einer Stornierung den vollen Auftragswert.
1.2. Im Fall von Dolmetscherleistungen:
1.2.1. Der Auftraggeber leistet eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswerts, sofern der Auftrag vor dem Datum der Dolmetschleistung storniert wird (es sei denn, er wird 2 Tage vor dem Tag der Dolmetschleistung storniert).
1.2.2. Der Auftraggeber leistet eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Auftragswerts sofern er den Auftrag 2 Tage vor Beginn der Dolmetschleistung storniert.
2. Der Auftraggeber setzt die Agentur über jedwede Entscheidung in Kenntnis, die eine mögliche Auswirkung auf die Erbringung der Dienstleistung hat (z. B. Wechsel des Referenten). Es ist dem Auftraggeber strengstens untersagt, Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit den Dolmetschern der Agentur, zu treffen.
3. Verstößt der Auftraggeber gegen das Unterlassungsgebot unter dem Abschnitt STORNIERUNG, AUSSCHLIESSLICHKEIT, HAFTUNG, Punkt 2, verpflichtet er sich zur Leistung einer Entschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragsvergütung.


ERFÜLLUNG, NICHTERFÜLLUNG ODER MANGELDE ERFÜLLUNG DES AUFTRAGS

1. Eine Auftragsleistung gilt als ordnungsgemäß durch die Agentur erbracht, sofern:
1.1. Der Auftrag korrekt ausgeführt wurde.
1.2. Der Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bzw. mit einer vertretbaren minimalen Verspätung geliefert wurde.
2. Eine Auftragsleistung gilt als nicht ordnungsgemäß durch die Agentur erbracht, sofern:
2.1. Der Auftrag nicht vollständig ausgeführt wurde.
2.2. Der Auftrag nach Ablauf der vereinbarten Frist geliefert wurde.
3. Weist der Auftraggeber nach, dass die Agentur die vertragliche Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht hat (siehe Punkt 2 unter ERFÜLLUNG, NICHTERFÜLLUNG ODER MANGELDE ERFÜLLUNG DES AUFTRAGS), verpflichtet sich die Agentur, den Auftrag unverzüglich nachzubessern und den neuen mit dem Auftraggeber vereinbarten Liefertermin mitzuteilen.
4. Sofern der Auftraggeber einen „Eilauftrag“ erteilt, muss er davon ausgehen, dass der Auftrag gleichzeitig an verschiedene Dienstleister vergeben wird und dies eine eventuelle Auswirkung auf die Kohärenz und Terminologie des Auftrags nach sich ziehen kann.
5. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, der Agentur die von ihm gewünschte Terminologie zur Verfügung zu stellen. Sofern keine Terminologie zur Verfügung gestellt wird, wird in der Übersetzung die gängigste Terminologie je nach Art des Textes verwendet.
6. Die Agentur haftet nicht für eine mangelnde Überprüfung und mögliche Fehler in einem zur Veröffentlichung bestimmten Text, sofern:
6.1. Der Auftraggeber die Agentur nicht über die Zweckbestimmung des Textes in Kenntnis setzt.
6.2. Interleng ist von jedweder Haftung für Änderungen oder Ergänzungen, die der Auftraggeber an einer von Interleng angefertigten Übersetzung vornimmt, sowie für die Kosten für die Veröffentlichung von Katalogen, Videos, Audios, Druck usw. freigestellt. Die Veröffentlichung in den Medien und die damit verbundenen Kosten gehen im Falle von Änderungen, unbeschadet ihrer Art, vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Nach Erhalt der Übersetzung kann der Auftraggeber sich jederzeit vor der Veröffentlichung hinsichtlich von Fragen im Zusammenhang mit der Übersetzung an uns wenden.
7. Im Falle höherer Gewalt, d. h. Streik, Blockade, Ausfall von Datenverarbeitungssystemen, Stromausfall, Terroranschlag, Epidemie oder ansteckende Krankheit, die die Ausführung des Auftrags verhindert, haftet die Agentur nicht für die Nichterbringung der Dienstleistung und der Auftraggeber wird unverzüglich über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Lieferung des Auftrags informiert.


BESCHWERDEN

1. Der Auftraggeber verfügt über eine Frist von höchstens 30 Tagen nach Lieferung des Auftrags zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Agentur. Sofern keine diesbezügliche Mitteilung des Auftraggebers an die Agentur erfolgt, gilt der Auftrag als ohne Beanstandung ausgeführt.
2. Nach Maßgabe der geltenden Verbraucherschutz-Gesetzgebung ist eine Beschwerde des Auftraggebers nicht statthaft, sofern diese nicht innerhalb der unter Abschnitt BESCHWERDEN, Punkt 1 genannten Frist mitgeteilt wird.
3. Im Falle einer Beschwerde verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren und die eventuellen Mängel der Übersetzung darzulegen. Im Falle einer Dolmetschleistung stellt der Auftraggeber der Agentur eine Video- oder Audioaufzeichnung der Leistung zur Verfügung.
4. Die Agentur beantwortet die Beschwerde entsprechend den Einzelheiten unter Abschnitt BESCHWERDEN, Punkt 1 schnellstmöglich und spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach ihrem Eingang.
5. Sofern die Agentur und der Auftraggeber nicht über die in den Klauseln über ERFÜLLUNG, NICHTERFÜLLUNG ODER MANGELDE ERFÜLLUNG DER DIENSTLEISTUNG genannten Mängel des Auftrags übereinkommen, wird ein unabhängiger vereidigter Übersetzer beauftragt. Eine eventuelle Anzahlung geht zu Lasten des Auftraggebers. Die unterlegene Partei trägt die Aufwendungen für diese Leistung.
6. Nach den Einzelheiten unter BESCHWERDEN, Punkt 5 sind die Aufwendungen für Dienste des Mediators von der unterlegenen Vertragspartei zu tragen.


VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG

1. Mit Ausnahme von allgemein zugänglichen Materialien (Presseberichte, Internetveröffentlichungen, allgemein zugängliche Rechtsakte usw.) unterliegen alle vom Kunden der Agentur zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie die von der Agentur angebotenen Auslegungen der strikten Geheimhaltung. Die Agentur bestätigt, dass die an dem Auftrag beteiligten Mitarbeiter und Lieferanten eine Vertraulichkeitsklausel mit der Agentur in Bezug auf alle Kundeninformationen unterzeichnet haben.
2. Auf Wunsch des Kunden überreicht die Agentur eine gesonderte Vertraulichkeitserklärung.


SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Mit der Annahme des Auftragsangebots akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur.
2. Die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Einzelheiten unterliegen der geltenden Gesetzgebung.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur über die Abmeldung eines für ihn nicht mehr tätigen Benutzers von MyInterleng in Kenntnis zu setzen.
4. Bei der Wiedergabe von Informationen des Interleng-Blogs „MyBlog“ ist die Urhebernennung der Agentur obligatorisch.
5. Bei einer mangelnden Einigung über Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Agentur vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit der Gerichte von Barcelona.
6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 10. September 2015 gültig.